
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Umweltingenieur/in (m/w/d)
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Umweltingenieur/in (m/w/d) in Teilzeit (19,5 WStd.)
für das Sachgebiet 34 – Wasserrecht, Immissionsschutz, Bodenschutz, Kaminkehrerwesen, Grundstücksverkehrsgesetz, Staatliches Abfallrecht.
Ihre Aufgaben:
· Spezialisierung auf staatliches Abfallrecht mit technischem Fokus: Vertiefen Sie Ihre Kenntnisse im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), um die Ziele der Kreislaufwirtschaft fachlich zu unterstützen und Umweltschutz zu gewährleisten. Dazu gehört die Umsetzung technischer Normen sowie die Anwendung einschlägiger Gesetze und Verordnungen im Abfallrecht.
· Überwachung und Durchsetzung der abfallrechtlichen Gesetzgebung: Nehmen Sie eine zentrale Rolle bei der Kontrolle und Anwendung abfallrechtlicher Bestimmungen ein. Dies umfasst die Sicherstellung der Einhaltung spezifischer Verordnungen wie z. B. der Ersatzbaustoffverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Deponieverordnung, Altholzverordnung, Bioabfallverordnung und Nachweisverordnung, um Abfallbewirtschaftungsverfahren effektiv zu fördern.
· Mitwirken bei fachübergreifenden Fragestellungen: Engagieren Sie sich auch in den technisch-regulatorischen Bereichen des Immissions- und Bodenschutzes inklusive der Beratung in spezifischen Verfahren. Übernehmen Sie federführend die Zuständigkeit für die Abwicklung von Genehmigungsprozessen sowie für die Kontrolle und Überwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen im abfalltechnischen Sektor.
· Durchführung umwelttechnischer Bewertungen und Analysen: Erarbeiten Sie detaillierte technische Analysen und erstellen fundierte Expertisen, insbesondere zur Klassifizierung von Abfällen, Probenahmeverfahren, Analytik und Strategien zur Abfallverwertung, um nachhaltige Entsorgungslösungen zu entwickeln.
· Interdisziplinäre Kooperation und Beratung: Arbeiten Sie mit anderen Behörden und Institutionen, wie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt, zusammen und entwickeln Sie Lösungen bei fachspezifischen Fragestellungen.
· Proaktive Entwicklung und Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen: Entwickeln und implementieren Sie innovative Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere zur Steigerung der Effizienz in der Abfallbewirtschaftung und im Ressourcenschutz.
· Kontinuierliche Fortbildung und Wissenserweiterung: Erweitern Sie kontinuierlich Ihr Fachwissen und informieren Sie sich über neueste Entwicklungen und Gesetzgebungen im Bereich Umweltrecht.
Wir erwarten:
· Hochschulabschluss (Bachelor Sc. / Eng. oder Dipl-Ing. (FH)) im umwelttechnischen Sektor oder einem verwandten technischen Bereich
· Kenntnisse im Bereich staatliches Abfallrecht
· Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum eigenverantwortlichen Arbeiten
· Kompetenz in Umwelttechnik und Projektmanagement
· sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
· Bereitschaft zum Außendienst
· gute EDV-Kenntnisse, sichere Anwendung von MS-Office, GIS Kenntnisse
· Verständnis von Gesetzestexten
· Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
Wir bieten:
· eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
· ein innovatives Team, das Wert auf kooperative Zusammenarbeit und Unterstützung legt
· eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD und die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
· betriebliche Altersvorsorge
· Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
· gleitende Arbeitszeit
· ein aktives betriebliches Gesundheitsmanagement
· Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
Die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d) ist für uns selbstverständlich. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen übermitteln Sie uns bitte bis spätestens 09.06.2024 im PDF-Format mithilfe des Upload-Portals auf unserer Internetseite unter www.lra-gap.de/de/stellenangebote.html.
Telefonische Anfragen: Herr Heidler, 08821/751-555 oder Herr Mehnert, 08821/751-206
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Über uns
Das Landratsamt wird vom Landrat geleitet und ist sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde. Das Landratsamt besitzt somit eine Doppelfunktion.
Als Kreisverwaltung verfügt das Landratsamt über eine eigene kommunale Selbstverwaltungshoheit. Über die Angelegenheiten des Landkreises entscheiden der Landrat und die Kreisgremien.
Als staatliche Verwaltungsbehörde übernimmt das Landratsamt Aufgaben, die ihm von der Bayerischen Staatsregierung oder der Bundesregierung übertragen wurden. Dazu gehören zum Beispiel der Vollzug der bayerischen Bauordnung durch die Bauverwaltung oder der Vollzug des Jagd- und Waffenrechts. Hierbei gibt es für das Landratsamt kein eigenes Selbstverwaltungsrecht.
Das Landratsamt ist also sowohl für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen als auch für den Freistaat Bayern tätig.