Sexueller Missbrauch - Tölzer muss ins Gefängnis
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12.04.2022
Das Münchner Landgericht hat einen 69-jährigen Bad Tölzer zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen 1996 und 2010 unteranderem in seiner Wohnung in Starnberg seine vier leiblichen und seine Stiefkinder mehrmals sexuell missbraucht hatte. Zum Prozessauftakt hatte der Mann die Taten gestanden und einen Täter-Opfer-Ausgleich mit insgesamt 200.000 Euro angekündigt.
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