„Fliegende Verkaufsanlagen“ während Passionsspiele sollen erlaubt werden
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08.06.2022
Vor der Garage den eigenen Honig verkaufen oder auf dem Privatgrund Merchandise-Artikel zur Passion anbieten. Solche sogenannten „Fliegende Verkaufsanlagen“ sind in Oberammergau während der Passionsspiele eigentlich verboten. Eine entsprechende Verordnung soll jetzt aber außer Kraft gesetzt werden. Bis zum Ende der Passion im Herbst sollen Geschäftsleute aber auch Privatpersonen solche Stände anbieten und ihre Produkte verkaufen dürfen. Der Gemeinderat stimmt heute Abend über einen entsprechenden Antrag in seiner Sitzung ab.
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