S-Bahn-Unfall bei Schäftlarn: Bisher keine Anklage absehbar
Keine vier Monate vor dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hatte es bei der Kollision zweier Züge iin Schäftlarn einen Toten gegeben. In diesem Fall wird weiter gegen einen der beiden Lokführer wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I mitteilte. Der Lokführer könnte bei der Abfahrt am Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn Richtung München ein Haltesignal missachtet haben. Doch noch sei offen, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, sagte die Sprecherin. Erst wenn das Gutachten vorliegt und hier geprüft werden kann, sei absehbar, wie lange die Ermittlungen noch andauern. Erst dann könne auch beurteilt werden, ob ein strafbares Verhalten vorliege und welche Straftatbestände gegebenenfalls erfüllt sind.