Zugunglück bei GAP: Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen vierte Person
Lesedauer < 1 Minute
29.07.2022
Bald zwei Monate nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hat die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen auf eine vierte Person ausgeweitet. Dabei handelt es sich demnach um einen weiteren Mitarbeiter der Deutschen Bahn – genauer gesagt um einen Fahrdienstleiter. Damit werde nun gegen insgesamt vier Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München war am 3. Juni kurz nach der Abfahrt entgleist. Vier Frauen und ein 14-Jähriger aus der Region starben. 16 Menschen wurden schwer verletzt, etwa 50 leicht.
Weitere Artikel
Kommende Veranstaltungen