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Wer bei Zensus nicht antwortet bekommt Geldstrafe
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29.09.2022
In Bayern wurden seit Mai mehr als 3,5 Millionen Menschen im Rahmen der ZENSUS-Befragung angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Rücklaufquote beträgt mehr als 92 Prozent. Wer der gesetzlichen Auskunftspflicht aber bislang nicht nachgekommen ist, den erwartet ab heute ein Mahnschreiben. Die Meldung muss dann innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden. Nach der 2. Mahnung droht dann eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 300 Euro.
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