Pöckinger wegen Betruges in 30 Fällen verurteilt

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18.11.2022

Seit rund einem Monat stand ein 58-jähriger Mann aus Pöcking vor dem Münchner Landgericht – jetzt ist das Urteil gefallen. Demnach wurde er wegen Betruges in 30 Fällen zu zwei Jahren Freiheits- und 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. Allerdings auf Bewährung. Der 58-Jährige soll zwischen 2013 und 2015 gemeinsam mit einer Frau eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Starnberg gegründet haben. Von rund 200 Darlehensgebern sollen sie eine Summe in Millionenhöhe aufgenommen haben. Deswegen wurde auch noch die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von über 1,1 Millionen Euro angeordnet.

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