Klagen gegen Unesco-Bewerbung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen abgewiesen
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29.11.2022
Im Streit um die Aufnahme von Wiesenlandschaften bei Garmisch-Partenkirchen in die Unesco-Weltkulturerbeliste, hat das Verwaltungsgericht München heute eine Klage von Grundstücksbesitzern abgewiesen. Die Besitzer hatten gegen die im Januar eingereichte Bewerbung geklagt, weil sie unter anderem Einschränkungen bei der Nutzbarkeit ihrer Grundstücke befürchteten. Die vorsitzende Richterin stellte gleich zu Beginn die Klagebefugnis der Grundstückseigentümer in Frage. Diese bestehe nur für deren eigene Wiesen, nicht aber für das gesamte von der Bewerbung umfasste Gebiet. Das Verwaltungsgericht genehmigte jedoch einen Antrag der Klägerseite auf Berufung.
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