Markt Murnau vor dem Münchener Oberlandesgericht
Lesedauer < 1 Minute
01.12.2022
Keine Person, sondern der Markt Murnau steht heute vor dem Münchener Oberlandesgericht. Denn: Eine Frau verlangt von der Marktgemeinde Schadensersatz. Die Frau soll im Jahr 2017 im Schlosshof von einer automatischen Schranke getroffen und verletzt worden sein. Die Schranke habe sich ohne optische oder akustische Vorankündigung und mit erheblicher Geschwindigkeit nach unten bewegt, so die Klägerin. Hierdurch habe sie erhebliche Verletzungen erlitten. Zwar erging bereits eine Entscheidung vor dem Landgericht, gegen diese wurde aber Berufung eingelegt.
Weitere Artikel
Kommende Veranstaltungen