Schranken-Klage gegen Markt Murnau: Gericht schlägt Vergleich vor
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02.12.2022
Weil eine Frau von einer Schranke am Kopf getroffen wurde, musste sich der Markt Murnau gestern vor dem Oberlandesgericht verantworten. Jetzt hat der Senat hat beiden Parteien einen Vergleich vorgeschlagen. Zudem machte er deutlich, dass er bei einem weiteren Vorgehen auf beiden Seiten erhebliche Prozessrisiken sieht. Bis zum 15 Januar 2023 können sich die Parteien für oder gegen den Vergleich entscheiden. Bei der Verhandlung geht es um ein Ereignis im Jahr 2017. Die Klägerin war damals im Murnauer Schlosshof von einer automatischen Schranke am Kopf getroffen und verletzt worden.
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