Wohngeld-Plus-Gesetz: Anträge können in den Landratsämtern im Oberland gestellt werden
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03.01.2023
Zum 1. Januar ist in Deutschland das so genannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten – es ist damit auch im Oberland gültig und kann in den jeweiligen Landratsämtern beantragt werden. Das staatliche Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens für alle Bürgerinnen und Bürger. Im Landkreis Weilheim-Schongau haben sich die Anträge auf finanzielle Unterstützung seit Oktober 2022 verdoppelt, so das Landratsamt. Die Höhe des Wohngelds hängt unter anderem von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung ab.
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