Sportgeschäft aus Garmisch-Partenkirchen ab heute vor dem Oberlandesgericht München
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22.02.2023
Ein Sportgeschäft aus Garmisch-Partenkirchen muss sich heute vor dem Münchener Oberlandesgericht verantworten. Konkret geht es um einen Schadensersatzanspruch wegen eines Skitouren-Unfalls aus dem Jahr 2019. Der Kläger hatte Anfang 2019 in der Marktgemeinde ein Tourenskiset mit Bindung gekauft. Bei einer Abfahrt stürzte er und fiel gerade nach vorne. Dabei löste die Bindung nicht aus und der Kläger riss sich die rechte Achillessehne ab. Daraufhin klagte er wegen der angeblich fehlerhaften Einstellung der Bindung gegen das Sportgeschäft. Das Landgericht wies die Klage in der ersten Instanz ab, der Kläger legte Berufung ein.
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