GAP: Einigung im Streit wegen Skitouren-Unfall
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23.02.2023
Der Betreiber eines Sportgeschäfts in Garmisch-Partenkirchen musste sich gestern vor dem Münchner Oberlandesgericht verantworten. Jetzt scheint im Rechtsstreit eine Lösung gefunden zu sein. Konkret ging es um einen Schadenersatzanspruch wegen eines Skitouren-Unfalls. Der Kläger hatte Anfang 2019 in der Marktgemeinde ein Tourenskiset mit Bindung gekauft. Bei einer Abfahrt stürzte er und fiel gerade nach vorne. Dabei löste die Bindung nicht aus und der Kläger riss sich die rechte Achillessehne ab. Der Senat hat gestern zu erkennen gegeben, dass eine zu feste Einstellung der Bindung im Raum steht – und damit auch die Haftung für den Unfall. Die Parteien haben jetzt einen Vergleich geschlossen, der aber noch widerrufen werden kann.
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