WM-SOG: Während Corona-Lockdown verhängte Bußgelder können zurückgefordert werden
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13.03.2023
Während des ersten Corona-Lockdowns im April 2020 gab es bei uns in Bayern Ausgangsbeschränkungen. Und wer dagegen verstoßen hat, musste mit einem Bußgeld rechnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Regelung aber im November letzten Jahres nachträglich gekippt. Damit können zu Unrecht verhängte Bußgelder zurückgefordert werden – darauf weist das Landratsamt Weilheim-Schongau hin. Das gilt zumindest für Strafen, die zwischen dem 1. Und 19. April 2020 verhängt wurden.
https://www.weilheim-schongau.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/pressemitteilung-nr-352023/
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