Murnau: Maske verweigert - Geldstrafe für Versammlungsleiter von Corona-Demo
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16.03.2023
Freispruch – So lautete zunächst das Urteil für einen 56-jährigen Maskenverweigerer in Murnau während der Corona-Krise. Jetzt ist er vom Landgericht München II rückwirkend zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im November 2020 die Teilnehmer einer Demo dazu aufgerufen „als Zeichen des Widerstandes die Maske abzusetzen“. Außerdem hatte er trotz Maskenpflicht wohl auch selbst keine getragen. Vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen war er damals freigesprochen worden, im Gegensatz dazu sah das Landgericht die Auflage einer Maskenpflicht als zulässig an. Den Mann erwartet nun eine Strafe von 6000 Euro. Es kann aber och Revision eingelegt werden.
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