GAP: 34-Jähriger unter anderem wegen räuberischer Erpressung verurteilt

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03.04.2023

Ein 34-Jähriger aus Garmisch-Partenkirchen ist vom Münchner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Und zwar wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jähriger in eine Wohnung eingedrungen war und dort unteranderem mit einem Plastik-Hockeyschläger und einem Einhandmesser mehrere Personen erpresst haben soll.


 

Orte
Garmisch-Partenkirchen
Themen
Gericht Landgericht Urteil
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