Kongresshaus GAP: IHK Bezieht Stellung zu Beschwerde beim Wirtschaftsministerium

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19.04.2023

Nachdem ein Garmisch-Partenkirchner Gemeinderatsmitglied Beschwerde gegen die IHK München und Oberbayern beim Wirtschaftsministerium eingereicht hat, hat diese jetzt Stellung dazu bezogen. Der Vorwurf lautete, dass der Regionalausschuss der IHK auf Wahlplakaten zum Kongresshaus-Bürgerentscheid Partei ergreifen würde. „Dieser Vorwurf ist falsch“, das schreibt die IHK in ihrer Stellungnahme. „Die Neutralität der IHK (…) bezieht sich auf politische Wahlen (…) in denen Parteien oder Personen mit Parteibezug gewählt werden. Im Fall des Kongresshauses Garmisch-Partenkirchen stimmen die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde über ein wichtiges Infrastrukturvorhaben ab, das die Belange der örtlichen Wirtschaft direkt betrifft“, heißt es weiter. In diesem Fall ist die IHK verpflichtet das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden zu vertreten. Am kommenden Sonntag stimmt die Bevölkerung der Marktgemeinde darüber ab, ob das Kongresshaus saniert oder abgerissen und neu gebaut werden soll.

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Garmisch-Partenkirchen
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