Garmisch-Partenkirchen: Urteil im Streit um Kandahar-Zieleinfahrt
Im Streit um die Kandahar-Zieleinfahrt in Garmisch-Partenkirchen hat das Landgericht München ein Urteil gefällt. Die Richter gaben einem Landwirt Recht, der sich seit Jahren mit dem Veranstalter des Ski-Weltcups im Clinch befindet. Seit rund 15 Jahren erlaubt der Landwirt dem Ausrichter seine Wiese für die Zieleinfahrt der Kandahar-Rennen zu nutzen. Zuletzt beklagt er aber, dass auch fliegende Bauten wie VIP-Zelte im Zielbereich aufgestellt wurden. Dies darf der Weltcup-Ausrichter auf den betroffenen Grundstücken künftig nun nicht mehr, urteilte das Gericht. Es bezieht sich dabei auf einen Vertrag zwischen dem Landwirt und der Marktgemeinde aus dem Jahr 2015, der das Aufstellen von Tribünen, Zelten und ähnlichem untersagt. Der Ausrichter argumentierte, dass diese Vereinbarung unwirksam sei oder ihn nicht betreffe. Dem folgte das Gericht nicht.