Verfahren nach tödlichem Unfall auf Starnberger See eingestellt
Die Staatsanwaltschaft München hat das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Bootsführer vom Starnberger See eingestellt. Sein Motorboot überfuhr im vergangenen Sommer einen Schwimmer, der daraufhin starb. Laut Staatsanwaltschaft sei dem Bootsführer keine Schuld am Unfall nachzuweisen, er habe gegen keine Vorschriften verstoßen und sämtliche Vorgaben der Schifffahrtsordnung eingehalten. Das hätten ein unfallanalytisches Gutachten und Zeugenaussagen ergeben. Demnach hielt der 62-Jährige den Mindestabstand zum Ufer ein und fuhr nicht zu schnell. Außerdem sei nicht nachweisbar, dass er das Unfallopfer rechtzeitig sehen konnte. Nach der Kollision ging der 32-jährige Schwimmer sofort unter. Seine Leiche wurde erst nach einigen Tagen gefunden.