Gemeinde Utting muss sich heute vor dem Oberlandesgericht verantworten
Ab heute muss sich die Gemeinde Utting am Ammersee vor dem Münchener Oberlandesgericht verantworten. Es geht um einen Streit aus 2016.
Die Gemeinde benötigte für die Errichtung eines Dammbauwerks Teilflächen eines Einwohners. Da sich die Parteien nicht einigen konnten, erließ das Landratsamt einen Enteignungsbeschluss und setzte eine entsprechende Entschädigung fest. Diese schien dem Einwohner zu niedrig und er klagte auf weitere 44.000 Euro. Das Landgericht wies die Klage in erster Instanz ab. Hiergegen legte der Kläger Berufung ein.
Außerdem heute Thema am OLG. Die Klage eines Hoteleigentümers mit Liegenschaften in Garmisch-Partenkirchen, Würzburg und Bad Brückenau. Hierbei geht es um eine Entschädigung für Umsatzverluste während der Corona-Pandemie.