Urteil im Badeunfall in Benediktbeuern

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02.06.2023

Im Alpenwarmbad Benediktbeuern hat es im August 2016 einen Badeunfall gegeben – deswegen musste sich die Gemeinde seit März vor dem Zivilgericht München verantworten. Jetzt ist das Urteil gefallen. 2016 ist ein dreijähriger im Alpenwarmbad fast ertrunken und seitdem schwerstbehindert. Die Krankenkasse des Jungen forderte deshalb vor Gericht über eine Million Euro von der Haftpflichtversicherung der Gemeinde. Jetzt wurde geurteilt, dass die Versicherung keinen Anspruch auf Schadenersatz hat. Das teilte das Gericht mit.

 

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