Radentscheid Bayern: Volksbegehren nicht zulässig

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07.06.2023

UPDATE:

 

Jetzt ist es amtlich, das geplante Volksbegehren des Bündnisses Radentscheid Bayern ist gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof sah die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit nicht gegeben. So der Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Mittwoch in München. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden. Mehr als 100 000 Unterschriften hatten die Initiatoren des Volksbegehrens letztes Jahr gesammelt. Auch im Oberland waren einige Stimmen zusammengekommen. Ziel des angestrebten Volksbegehrens war es, durch ein Radgesetz den Rahmen für eine Radverkehrsförderung in ganz Bayern zu schaffen. 

 

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Fünf Monate lang hat das Bündnis Radentscheid Bayern letztes Jahr für ein Volksbegehren im ganzen Freistaat Unterschriften gesammelt. Rund 100.000 Stimmen wurden daraufhin an das bayerische Innenministerium übergeben. Heute Vormittag will nun der bayerische Verfassungsgerichtshof die Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens verkünden. Auch das Oberland hat fleißig zur Unterschriftensammlung beigetragen. In Garmisch-Partenkirchen haben zum Beispiel 300 Menschen unterschrieben, in Penzberg 422. Ziel des angestrebten Volksbegehrens ist es, durch ein Radgesetz den Rahmen für eine Radverkehrsförderung in ganz Bayern zu schaffen. 

Orte
Garmisch-Partenkirchen Penzberg
Themen
Verkehr Fahrrad
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