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Garmisch-Partenkirchener nach Maßkrugschlag verurteilt

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14.06.2023

Gut einen halben Monat ist vor dem Münchener Landgericht verhandelt worden und jetzt steht das Urteil für einen 31-Jährigen Garmisch-Partenkirchener fest. Er hatte 2021 auf dem Murnauer Volksfest mit einem Maßkrug auf einen anderen Besucher eingeschlagen.

Das Gericht hat den Angeklagten „Wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt“, so Richter Dr. Laurent Lafleur.

Sowohl Opfer als auch Täter waren wohl während des Tatzeitpunkts betrunken. Sie sagten aus sich nicht an den ganzen Abend erinnern zu können.

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Gericht Urteil Murnau GarmischPartenkirchen
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