GAP: Kreistag lehnt AfD-Nachrücker ab - Aufsichtsbehörde soll Fall prüfen
Nach der Ablehnung eines AfD-Kreistagskandidaten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen will das Landratsamt den Vorgang der Aufsichtsbehörde zur Prüfung übergeben. Der Kreistag hatte einem AfD-Bewerber, der als Nachrücker in das kommunale Gremium kommen sollte, mit großer Mehrheit die Zustimmung verweigert. Der Beschluss des Kreistages werde nun der Regierung von Oberbayern in München vorgelegt, erläuterte ein Sprecher der Kreisbehörde heute. Das Landratsamt äußerte sich nicht zu den Gründen der Ablehnung. Nach verschiedenen Berichten sollen Aussagen des Kandidaten in sozialen Netzwerken ausschlaggebend gewesen sein. Die kritisierten Posts des AfD-Kandidaten seien Meinungsäußerungen und hätten «keinerlei strafrechtliche Relevanz», so der AfD-Kreisverband. Die Entscheidung über den Listennachfolger für eine aus dem Gremium ausgeschiedene AfD-Kreisrätin war bereits Ende Juli gefallen. Fünf Kreisräte votierten für den AfD-Mann Albert Mutschlechner, 39 dagegen.