Sudbury-Schulen scheitern auch vor Verwaltungsgerichtshof

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24.08.2023

Die Sudbury-Schulen am Ammersee kämpfen seit Jahren um eine schulaufsichtliche Genehmigung. Jetzt haben die Kläger vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine weitere Niederlage erlitten. Die Berufung gegen das Urteil wurde in zweiter Instanz zurückgewiesen. Nach dem „Sudbury“-Konzept sind unteranderem Schüler und Lehrer gleichberechtigt. Nachdem die auf zwei Jahre befristete Lehr-Genehmigung ausgelaufen war, musste der Betrieb eingestellt werden. Hintergrund: Die Regierung von Oberbayern war der Meinung, dass an dieser Schule keine gleichen Kenntnisse und Fertigkeiten wie an einer öffentlichen vermittelt werden, heißt es. Dagegen hatten die Verantwortlichen geklagt. Gegen das Urteil können Sie noch Einspruch einlegen und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

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