Lady Justice. | © Unsplash / Tingey Injury Law Firm

Garmisch-Partenkirchen: wegen versuchten Totschlags vor Gericht - 50-Jähriger freigesprochen

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10.08.2023

Versuchter Totschlag durch Unterlassen. Deshalb stand ein 50-Jähriger aus Garmisch-Partenkirchen vor dem Landgericht München. Jetzt ist ein Urteil gefallen. Zum Prozessauftakt gab der Mann an, dass er selbst an einer bipolaren Störung leidet. Sowohl er als auch seine Frau waren alkoholkrank. Seine Partnerin soll nach Erkenntnissen der Ermittler im Rausch gestürzt sein. Dem Geschehen ging der Anklage zufolge ein Streit zuvor. Fünf Tage lang soll der 50-Jährige dann ihr Sterben abgewartet haben. Als die Polizei zu der Wohnung in Garmisch-Partenkirchen anrückte, ließ er laut Anklage die zwei gemeinsamen Söhne mit der Leiche zurück. Richter des Oberlandesgerichts Dr. Laurent Lafleur hat uns das Urteil im Radio Oberland Interview mitgeteilt:

„Das Schwurgericht hat den Angeklagten heute freigesprochen, aber für gleich die Unterbringung in eine Erziehungsanstalt angeordnet. Der Angeklagte war in Folge einer psychischen Erkrankung und massiven Alkoholkonsums zum Tatzeitpunkt Schuldunfähig. Auch bei schuldunfähigen Tätern kann aber die Unterbringung in eine Erziehungsanstalt angeordnet werden. „

Das Urteil ist zur Bewährung ausgesetzt worden. Und zwar auf eine Dauer von drei Jahren und sechs Monaten. Für den Garmisch-Partenkirchner gilt unter anderem die Auflage künftig keinen Alkohol mehr zu konsumieren.

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