Kramertunnel: Gericht gibt Bundesrepublik recht
Das Münchner Landgericht hat im Streit um Zahlungen bei den Bauarbeiten zum Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen der Bundesrepublik Deutschland Recht gegeben. Die Baufirma war der Meinung noch 35 Millionen Euro von der BRD zu erhalten, das Gericht sah das anders.
Die Kammer ist der Meinung, dass die Rechnungslegung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Forderungen somit nicht gerechtfertigt sind, so eine Sprecherin des Gerichts gegenüber Radio Oberland. Die Baufirma könnte am Oberlandesgericht in Berufung gehen – ob das passieren wird ist noch unklar. Genauso wie die Antwort auf die Frage wie es jetzt mit den Bauarbeiten am Kramertunnel weitergehen soll. Denn die Baufirma hat diesen Montag die Zusammenarbeit mit der BRD komplett gekündigt. Somit herrscht erstmal Baustopp. Das staatliche Bauamt Weilheim stimmt sich derzeit intern ab, wie es jetzt weitergehen könnte.