Garmisch-Partenkirchen: Verweigerung eines Kreistag-Nachrückers zu Unrecht
Die Aufnahme eines AfD Nachrückers in den Garmisch-Partenkirchner Kreistag ist zu Unrecht verweigert worden. Das hat die Regierung von Oberbayern jetzt mitgeteilt.
Über das Nachrücken des Listennachfolgers soll in der nächsten Kreistagssitzung nochmals entschieden werden. Der Kreistag hatte einem AfD-Bewerber, der als Nachrücker in das kommunale Gremium kommen sollte, mit großer Mehrheit die Zustimmung verweigert. Nach verschiedenen Berichten sollen Aussagen des Kandidaten in sozialen Netzwerken ausschlaggebend gewesen sein. Das Landratsamt hatte den Fall der Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde zur Prüfung übergeben. Nach dem Gesetz könne der Kreistag eine Nachfolge nur ablehnen, wenn ein Amtshindernis vorliegt, etwa, wenn der Kandidat wegen einer vorsätzlichen Straftat eine Strafhaft verbüßt.