Karwendel: Begleiter sollte haften - Wanderin muss Heli-Einsatz selbst bezahlen
Eine Bergtour im Karwendel kann idyllisch sein – aber auch vor Gericht enden. Ein Münchner Paar musste von der Rappenklammspitze per Helikopter gerettet werden. Die Frau klagte gegen ihren Begleiter. Die beiden lernen sich online kennen und verabreden sich Ende 2021 zu einer Wanderung im Karwendel. Auf vereisten Wegen und bei einbrechender Dunkelheit weigert sich die Frau weiterzugehen, der Rettungshubschrauber wird alarmiert. Vor dem Landgericht will sie die 8.500 Euro an Kosten von ihrer Verabredung einklagen. Ihrer Überzeugung nach hafte der Mann aufgrund eines Gefälligkeitsvertrags, zumindest jedoch aus unerlaubter Handlung. Er habe als faktischer Bergführer dafür sorgen müssen, dass sich die Frau nicht unterkühle. Das Landgericht München sah die Sache anders. Weil es sich um einen Ausflug unter Freunden handelte, sei die Bereitschaft des Mannes, die Tourenplanung zu übernehmen, als eine Gefälligkeit des täglichen Lebens zu sehen, so das Gericht.