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Urteil im Streit um Kramertunnel: Freistaat muss Umweltschäden an Mooren sanieren

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02.11.2023

Der Freistaat Bayern muss Umweltschäden an Mooren sanieren, die durch den Bau des Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen großflächig trockengefallen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Freistaates gegen ein entsprechendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgewiesen. Der VGH hatte den Freistaat 2022 verpflichtet, die gesetzlich erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Der Streit zwischen den Umweltschützern und den bayerischen Behörden währte bereits seit 2014. Während des Baus des Kramertunnels war Grundwasser in den Stollen eingedrungen.

Nach Darstellung des BN sank der Grundwasserspiegel am Berg dadurch deutlich ab, wodurch überregional bedeutsame Feuchtbiotope zu erheblichen Anteilen trockengefallen und europäisch geschützte Biotopkomplexe zerstört worden seien. Der Verband klagte Sanierungsmaßnahmen ein.

Der Kramertunnel ist ein von vielen Bürgern sehnsüchtig erwartetes und von anderen scharf kritisiertes Großprojekt zur Ortsumfahrung von Garmisch-Partenkirchen. Nach jahrzehntelangen Planungen hatte der Bau der Hauptröhre des 3,4 Kilometer langen Tunnels im Februar 2020 begonnen. Er soll die Region ab Ende 2024 vom starken Durchgangsverkehr entlasten; auf der Bundesstraße 23 sind täglich Tausende Autos unterwegs.

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