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Seeanbindung Starnberg - Thema in Stadtratssitzung
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27.11.2023
Vor fast einem Jahr haben die Deutsche Bahn und die Stadt Starnberg eine Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung zur Neuordnung von Bahnanlagen an drei Standorten getroffen. Allerdings mit einem Sonderkündigungsrecht von 12 Monaten – ob die Stadt davon Gebrauch macht, soll am Abend in der Stadtratssitzung entschieden werden. Es sei unwahrscheinlich, dass bis Fristablauf verbindliche Förderzusagen des Bundes und Landes erlangt würden, deshalb soll am Abend abgestimmt werden, ob der Vertrag gekündigt, oder mit der DB in weiteres Sonderkündigungsrecht verhandelt werden solle.
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