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Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Lehmann-Urteil ein
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30.12.2023
Der Kettensägen-Prozess gegen Jens Lehmann geht wohl in eine neue Runde: Eine Woche nach dem Urteil gegen den früheren Fußball-Nationaltorwart hat die Staatsanwaltschaft Berufung dagegen eingelegt. Das sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, Andrea Grape, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Lehmann war vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs verurteilt worden. Insgesamt soll er demnach 420.000 Euro zahlen. Im Prozess geht es um eine skurrilen Nachbarschaftsstreit in dem Lehmann mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der der Garage seines Nachbarn angesägt haben soll.
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