Teilerfolg für Tölzer Gemeinde im Rechtsstreit um Zwangszuweisung von Geflüchteten
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19.01.2024
Im Rechtsstreit um die Zwangszuweisung von Geflüchteten hat die Tölzer Gemeinde Greiling vor Gericht einen Teilerfolg eingefahren. Das bayerische Verwaltungsgericht hat in einem Eilbeschluss mitgeteilt, dass der Freistaat Bayern der Kommune vorläufig keine Asylbewerber zur Unterbringung zuteilen darf. Außerdem darf die Gemeinde nicht dazu verpflichtet werden, entsprechende Unterkünfte bereitzustellen. Dies stelle ein rechtswidriger Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde dar, so das Gericht. Dieser Eilentscheid gilt nun bis zu einem Urteil in der Hauptsache. Ein entsprechender Unterlassungsantrag der Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern wurde allerdings abgelehnt.
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