Dreifachmord von Starnberg: Revision der Verteidigung abgelehnt
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13.02.2024
Das Urteil nach dem Dreifachmord in Starnberg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mittäters verworfen. Das Landgericht München hatte den 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Verteidigung legte daraufhin Revision ein. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte sich am Dreifachmord im Januar 2020 beteiligt hatte. Der Haupttäter hatte 13 Jahre Haft bekommen.
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