GAP: Mann muss wegen Schuldunfähigkeit nicht in Haft
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13.03.2024
Sexuelle Belästigung und räuberische Erpressung. Trotz seiner Taten im Raum Garmisch-Partenkirchen kann ein 56-Jähriger dafür nicht bestraft werden. Wegen einer psychischen Erkrankung war er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Das Landgericht München sprach den Angeklagten jetzt frei. Der Richter ordnete aber die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
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