Nobody was up there, because it was expected to have minus 25 degrees. Lucky us, it was only minus 5 and the sun kept us warm enough. | © Unsplash / Christian Grobmeier

Rodelunfall auf der Zugspitze - Urteil nach neun Jahren

Lesedauer < 1 Minute
11.04.2024

Nach einem Rodelunfall auf der Zugspitze vor neun Jahren ist jetzt ein Urteil gefallen. Das Landgericht München hat die Klage eines Amerikaners abgewiesen.

Der Arzt hatte die Bayerische Zugspitzbahn verklagt, weil er 2015 mit seinem Zipfelbob gestürzt war und sich eine schwere Fußverletzung zugezogen hatte. Weil er seinen Beruf danach nur noch eingeschränkt ausüben konnte, verlangte er Schmerzensgeld und Schadenersatz in sechsstelliger Höhe. Das Gericht begründet die Klageabweisung damit, dass die BZB ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hat. Die Rodelbahn sei damals weder vereist gewesen noch in einem Zustand, dass ein Bremsen nicht möglich gewesen wäre. Das Gericht geht stattdessen von einem Fahrfehler des Arztes aus.

 

Orte
Garmisch-Partenkirchen
Themen
Gericht Landgericht Urteil Zugspitze Oberland GarmischPartenkirchen Zugspitzbahn
Teilen
Weitere Artikel
Kommende Veranstaltungen