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Seeshaupt: Prozess um ein Ufergrundstück am Starnberger See
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24.04.2024
Handelt es sich um eine öffentliche Badefläche am Starnberger See oder nicht? Mit dieser Frage setzt sich heute das Verwaltungsgericht München auseinander. Konkret geht es um ein Ufergrundstück in der Gemeinde Seeshaupt. Die Antragsstellerin hatte einen Teil des Grundstücks als privaten Bereich ausgewiesen und dadurch den freien Zugang zum See beschränkt. Die untere Naturschutzbehörde ordnete deshalb an, ein entsprechendes Schild zu entfernen. Laut ihr handle es sich um freie Natur im Sinne des Bayerischen Naturschutzgesetztes. Zudem sehe der Bebauungsplan eine öffentliche Badefläche und keine private Nutzung vor. Gegen diese Anordnung richtet sich die Klage der Betroffenen.
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