A wooden gavel on a white marble backdrop. | © Unsplash / Tingey Injury Law Firm

Urteil gefallen - Hotel in Seeshaupt darf Liegewiese am Seeufer nicht exklusiv für Hotelgäste ausweisen

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25.04.2024

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden. Ein Hotel in Seeshaupt darf eine Liegewiese am Starnberger See nicht exklusiv nur für Hotelgäste ausweisen. Wie das Gericht jetzt Radio Oberland gegenüber mitgeteilt hat, ist die Klage durch die Kammer gestern abgewiesen worden. Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens in Höhe von 20.000 Euro selbst tragen. Gestern Vormittag hatten sich die Richter ein Bild vom umstrittenen Grundstück gemacht. Die Besitzerin hatte dieses als Privaten Hotelbereich markiert. Die untere Naturschutzbehörde ordnete deshalb an, ein entsprechendes Schild zu entfernen.

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