© Staatliches Bauamt Weilheim
Bild © Staatliches Bauamt Weilheim

GAP: Gericht weist Beschwerde des Staatlichen Bauamts im Kramertunnelstreit zurück

Lesedauer < 1 Minute
01.08.2024

Schlappe für das staatliche Bauamt Weilheim im Vergabestreit um die Restarbeiten am Kramertunnel. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen und die Entscheidung der Vergabe-Kammer bestätigt. Damit muss die Bewerbung des Tiroler Bauunternehmen erneut geprüft werden. „Die Entscheidung über den Ausschluss der Bewerbergemeinschaft erfüllte nach der vorläufigen Bewertung des Senats nicht die hohen Anforderungen, die das nationale und europäische Recht an den Ausschluss eines Bewerbers stellt“, heißt es von Seiten des Gerichts.

Orte
Garmisch-Partenkirchen
Themen
Gericht Landgericht Staatliches Bauamt Kramertunnel
Teilen
Weitere Artikel
Kommende Veranstaltungen