Schonzeit-Ausnahmeregeln bei Gamswild sorgen für Protest
Die Gams gilt als Symboltier der Alpen. In Teilen Oberbayerns darf Gamswild während der Schonzeit gejagt werden. Die Bezirksregierung will die Ausnahmeregelung verlängern. Dagegen gibt es Protest. Der Bayerische Jagdverband (BJV) fordert unter anderem, dass auf beweideten Flächen in den Schonzeitaufhebungsgebieten nicht gejagt werden darf. Außerdem hat er einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, mit dem den Bedürfnissen des Gamswildes besser Rechnung getragen werden soll. Aus Sicht von Wildtierschutz-Organisationen sind die Ausnahmen unverhältnismäßig und bedrohen die Gamsbestände. Die Gams sei zwar nicht vom Aussterben bedroht, stehe aber im sogenannten Anhang 5 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Darin sind Arten aufgelistet, bei denen unter anderem ein günstiger Erhaltungszustand sichergestellt werden muss.