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Unsplash / Matthew Hamilton
Übersicht über die Straßenbaustellen im Oberland
Lesedauer 1 Minute
04.10.2024
B2 - Tunnel Farchant
- Seit 24.September nur eine Röhre für beide Richtungen befahrbar
- Sperrung bis Montag, den 07.Oktober 2024 verlängert
- Weströhre soll Montagnachmittag wieder geöffnet werden
B23 - Nordportal des Kramertunnels
- Seit 30.September zwischen Weidlegraben und dem Farchanter Kreisverkehr gesperrt
- B23 wird saniert und an neue Grundwasserwanne angeschlossen
- Vollsperrung voraussichtlich bis Freitag, den 25.Oktober 2024
- Die Umleitung erfolgt über Partenkirchen
B23 - Fahrbahnerneuerung südöstlich der Echelsbacher Brücke
- B23 zwischen Echelsbach und Bad Bayersoien seit Montag, den 30.September gesperrt
- Voraussichtlich bis 18.Oktober 2024
- Umleitung z.B. über Peißenberg, Weilheim, Murnau und Oberau
- Querverbindung: Saulgrub, Bad Kohlgrub und Murnau
B472 - Straßenarbeiten zwischen Peißenberg und Huglfing
- Ab Montag, den 07.Oktober 2024 vollgesperrt
- Straßenbelag zwischen Polling und Oberhausen muss erneuert werden
- Außerdem werden die Straßenentwässerung, sowie Bankette gesichert und Böschungen saniert
- Sperrung bis voraussichtlich 31.Oktober 2024
- Umleitung erfolgt über Peißenberg, Oderding, Südspange Weilheim und Huglfing
B2 - Felssicherung zwischen Garmisch-Partenkirchen und Klais
- Halbseitige Sperrung der B2 ab Montag, den 07.Oktober 2024
- Wegen Rodungsarbeiten am 08. und 09.Oktober kurzzeitige Vollsperrungen möglich
- Bauarbeiten dauern bis voraussichtlich Donnerstag, den 31.Oktober 2024
St 2060 - Rinnen- und Felssicherung Linderhof
- Mehrwöchige Bauarbeiten starten am 14.Oktober 2024
- Dauer bis voraussichtlich Freitag, den 22.November 2024
- Großräumige Umleitung über Ehrwald (B23) oder Füssen (B17)
Hinweise des Staatlichen Bauamts Weilheim:
Das Staatliche Bauamt Weilheim bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die daraus resultierenden Verkehrseinschränkungen.
Um Verkehrsbehinderungen zu reduzieren, ist das Staatliche Bauamt Weilheim bemüht, Baustellen außerhalb der Ferienzeiten umzusetzen, zudem sind Rodungsarbeiten nur zwischen dem 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Der Winter steht dem Bauamt für bauliche Aktivitäten grundsätzlich nicht zur Verfügung, so dass sich dadurch eine Häufung von Baustellen im Herbst und im Frühjahr nicht vermeiden lässt.
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