Berg am Starnberger See: Urteil im "Kettensägenprozess" gegen Jens Lehmann rechtskräftig
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08.10.2024
Jetzt ist es amtlich. Das Urteil im sogenannten „Kettensägen-Prozess“ gegen Jens Lehmann ist rechtskräftig. Der ehemalige Fußballnationaltorhüter, der am Starnberger See lebt, war Ende September durch das Landgericht München II wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs verurteilt worden. Und zwar zu einer Geldstrafe in Höhe von 135.000 Euro. Lehmann wurde unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Das Amtsgericht Starnberg hatte ihn in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 420.000 Euro verurteilt. Dagegen legten damals sowohl Lehmann als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
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