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Wolfsverordnung wieder erlassen - Erleichterter Abschuss im Oberland
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17.10.2024
Der erleichterte Abschuss von Wölfen war das Ziel, der im letzten Jahr erlassen Wolfsverordnung. Im Juli diesen Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof sie aus formalen Gründen für unwirksam erklärt. Jetzt hat sie die Bayerische Staatsregierung erneut beschlossen.
Inhaltlich sei die Verordnung unverändert. Vor dem Beschluss waren aber Umweltverbände angehört worden. Schutzziele seien die Gesundheit des Menschen und die öffentliche Sicherheit sowie die Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden. Mit der Wolfsverordnung wird außerdem das Verfahren zur Ausnahmeerteilung erheblich beschleunigt, heißt es.
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