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Tutzing: Nach Angriff auf Lokführerin - Haftstrafe für 52-Jährigen

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11.11.2024

Weil er eine Lokführerin im Bahnhof Tutzing lebensgefährlich verletzt haben soll, musste sich ein 52-Jähriger zuletzt vor dem Landgericht München verantworten. Jetzt ist ein Urteil gefallen. Der Mann ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Außerdem wird er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der Sindelfinger soll im Oktober 2023 zunächst gegenüber einer Zugbegleiterin aggressiv gewesen sein, weil er ohne Fahrschein unterwegs war. Als er in Tutzing ausstieg, wurde er von der Lokführerin auf sein Verhalten angesprochen. Dieser schlug er daraufhin mit der Faust ins Gesicht. Dadurch verlor die Frau das Bewusstsein und schlug ungebremst auf dem Bahnsteig auf.

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Tutzing
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Landgericht Urteil Tutzing Körperverletzung Gefängnis Bahnhof
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