Ohlstädter muss in psychiatrisches Krankenhaus
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27.11.2024
Freiheitsberaubung und versuchte gefährliche Körperverletzung. Unteranderem deswegen musste sich ein 55-Jähriger aus Ohlstadt vor dem Münchner Landgericht verantworten. Gestern Abend ist das Urteil gefallen. Der Mann wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Der 55-Jährige soll vor rund einem Jahr unteranderem die Wohnungstüren seiner Nachbarn so miteinander verbunden haben, dass diese nicht mehr geöffnet werden konnten. Weil der Angeklagte unter einer schizoaffektiven Störung leidet, stand bereits von Anfang an eine Schuldunfähigkeit im Raum.
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