Staffelsee: Kanufahrer klagt gegen Paddelverbot - VGH muss entscheiden
Der Staffelsee ist ein Paradies für Wassersportler. Im Winter ist Baden und Paddeln aber nicht überall erlaubt. Das will ein Kanufahrer so nicht akzeptieren. Er klagt heute vor dem Verwaltungsgerichtshof in München. Von Mitte Oktober bis Ende März gilt auf Teilen des sogenannten Obersees eine Ruhezone. Damit sollen Wasservögel während der Wintermonate nicht gestört werden. Anfang 2021 hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen diese Verordnung eingeführt. Dieses Bade- und Paddelverbot stört den Wassersportler. Für ihn ist die Beschränkung rechtswidrig. Er glaubt nicht, dass die Tier- und Pflanzenwelt im Winter beeinträchtigt wird. In seinen Augen gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Kanus oder Stand-Up-Paddles Wasservögel aufscheuchen würden, die am Obersee überwintern. Ob das Gericht in der mündlichen Verhandlung heute auch gleich ein Urteil fällt, ist noch offen, sagte eine Sprecherin gegenüber Radio Oberland.