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Regierung von Oberbayern verschiebt Walzverbot
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15.03.2025
Seit 2020 gilt: Landwirte dürfen Grünflächen im Oberland nach dem 15. März nicht mehr walzen – außer, es gab davor ungünstige Wetter- oder Bodenverhältnisse. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt mitgeteilt, dass das Walzen in diesem Jahr noch bis zum 1. April erlaubt ist – und zwar in allen Landkreisen der Region. Ausgenommen sind aber spezielle Wiesenbrütergebiete, wo das Walzen bereits ab heute verboten ist.
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