Ab Mai: Änderung bei Namensrecht
Alles neu macht der Mai – das heißt es. Alles macht er aber nicht wirklich neu. Änderungen bringt der Monat trotzdem mit sich, zum Beispiel was das Namensrecht angeht. Ab morgen dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen. Und auch beim Nachnamen von gemeinsamen Kindern ändert sich was:
Nachnamenregelung bei Kindern:
Nach dem neuen Namensrecht können sich Kinder, auch wenn sich Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, einen Doppelnamen bekommen. Bestimmen die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen, bekommt es automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder.