UNESCO-Bewerbung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen bleibt auf sogenannter "Tentativliste"
Lesedauer < 1 Minute
06.06.2025
Es bleibt dabei: die UNESCO-Bewerbung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen ist weiterhin auf der sogenannten Tentativliste. Eine Art Bewerbungs-Warteschlange. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung von sechs Klägern gegen ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts München abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Kläger können jetzt nur noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Mehrere Grundstücksbesitzer wollten verhindern, dass der Landkreis seine Bewerbung für die Welterbeliste weiterverfolgt.
Weitere Artikel
Kommende Veranstaltungen