Gemeinde Reichling darf Demonstranten nicht "Terroristen" nennen - Bei Verstößen drohen 10.000 Euro Strafe
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13.06.2025
Die geplanten Gasbohrungen in der Gemeinde Reichling erhitzen immer wieder die Gemüter im gesamten Freistaat. Zahlreiche Protestaktionen hat es schon gegeben. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde wurden Demonstrierende als „Terroristen“ bezeichnet.
Das Verwaltungsgericht München hat das jetzt untersagt. Hält sich die Kommune nicht daran, droht eine Strafe in Höhe von 10.000 Euro. Anfang Mai war es in Reichling zu einer Versammlung von mehreren Hundert Menschen gekommen, die gegen die Gasbohrungen demonstrierten. Im Vorfeld hatte es Meinungsverschiedenheiten zur Durchführung und Organisation der Demonstration in dem kleinen Ort gegeben. Im Zuge dessen kam es zu den umstrittenen Äußerungen.
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